Kirchgemeindeversammlung vom 01.06.2025
Traktanden der Kirchgemeindeversammlung
- Genehmigung der Jahresrechung 2024
- Jahresbericht 2024
- Regelung zur Abnahme von KGV-Protokollen
- Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
- Aussprache über das kirchliche Leben
Die Stimmberechtigten der Reformierten Kirchgemeinde Stadlerberg sind herzlich zu dieser Kirchgemeindeversammlung eingeladen.
Die Akten und Anträge liegen während den Öffnungszeiten des Kirchgemeindesekretariats vier Wochen vor der Versammlung zur Einsicht auf.
Der Beleuchtende Bericht ist spätestens zwei Wochen vor der Versammlung auf der Website (www.kirche-stadlerberg.ch) abrufbar. Auf Anfrage oder Bestellung (Sekretariat Kirchgemeinde 043 433 08 78) wird dieser auch kostenlos per Post zugestellt.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes, die das allgemeine Interesse betreffen, sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich an die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Stadlerberg, Sekretariat, Chilenweg 5, 8174 Stadel, zu richten.
Stadel, 15.04.2025 Reformierte Kirchenpflege Stadlerberg