Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2024
Traktanden der Kirchgemeindeversammlung
- Budget 2025, Genehmigung
- Festsetzung des Steuerfusses 2025
- Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
- Aussprache über das kirchliche Leben
Die Akten und Anträge liegen während den Öffnungszeiten des Kirchgemeindesekretariats vier Wochen vor der Versammlung zur Einsicht auf.
Der Beleuchtende Bericht ist spätestens zwei Wochen vor der Versammlung auf der Website (www.kirche-stadlerberg.ch) abrufbar. Auf Anfrage oder Bestellung (Sekretariat Kirchgemeinde 043 433 08 78) wird er auch in schriftlicher Form per Post zugestellt.
Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes, die das allgemeine Interesse betreffen, sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich an die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Stadlerberg, Sekretariat, Chilenweg 5, 8174 Stadel, zu richten.
Reformierte Kirchenpflege Stadlerberg